05. Mar. 2023
in ganz Kärnten
Kärntner Landtagswahl
Am 5. März wählen die Kärntner einen neuen Landtag. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Wahlablauf.
Wo und wann kann ich wählen?
Die Adresse Ihres Wahllokals bekommen Sie mit der amtlichen Wahlinformation per Post zugeschickt. Dort finden Sie auch die Öffnungszeiten des Wahllokals.
Wer darf wählen?
Bei der Landtagswahl sind alle österreichischen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Stichtag (3. Jänner 2023) ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten, und die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wie läuft der Wahlakt genau ab?
Nehmen Sie die amtliche Wahlinformation sowie einen amtlichen Lichtbild-Ausweis in Ihr Wahllokal mit. Nennen Sie der Wahlbörde Ihren Namen sowie Ihre Adresse und weisen Sie Ihre Identität nach. Sie bekommen dann den Stimmzettel und ein Kuvert ausgehändigt. Ihre Stimme geben Sie in der Wahlzelle ab. Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das Kuvert und werfen Sie es in die Wahlurne. Dass Sie gewählt haben, wird in das Wähler- und das Abstimmungsverzeichnis eingetragen.
Wie fülle ich den Stimmzettel gültig aus?
Auf dem Stimmzettel stehen die Parteien sowie die Namen der Kandidaten der Parteien, die in Ihrem Wahlkreis kandidieren. Der amtliche Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Partei Sie wählen wollen. Dies ist der Fall, wenn Sie den bei der Partei vorgedruckten Kreis ankreuzen. Der Stimmzettel ist auch dann gültig ausgefüllt, wenn der Wählerwille auf andere Weise (z.B. durch Anhaken, Unterstreichen, durch Durchstreichen der übrigen wahlwerbenden Parteien oder durch Bezeichnung eines oder mehrerer Bewerber einer Parteiliste) eindeutig zu erkennen ist.
Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Sie können höchstens drei Vorzugsstimmen vergeben. Mit der Vergabe der Vorzugsstimme drücken Sie Ihren Wunsch aus, dass eine bestimmte Person Abgeordneter werden soll.
08. Februar 2023